Fachanwalt für Strafrecht Jan Schneevoigt
Diese Webseite bietet Ihnen die Möglichkeit, sich ein erstes Bild der Kanzlei zu verschaffen. Rechtsanwalt Jan Schneevoigt ist ausschließlich strafrechtlich tätig. Diese Tätigkeit umfasst unter anderem die Verteidigung bei Delikten wie zum Beispiel Diebstahl, Raub, Erpressung, Betrug, Körperverletzung, Mord, Totschlag usw., die Bereiche Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs- und Wirtschaftsstrafrecht sowie die Nebenklagevertretung.
Die Abrechnung der Tätigkeit erfolgt größtenteils nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Es besteht weiterhin die Möglichkeit von Zeit- oder Pauschalvergütungsvereinbarungen, soweit diese Art der Abrechnung sachlich, nach der Art der Angelegenheit angemessen und keine Abrechnung nach einer Gebührenordnung vorgeschrieben ist. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist ausgeschlossen.
Dick the Butcher: "The first thing we do, let's kill all the lawyers" (Shakespeare, HENRY VI)