Nebenklagevertretung/Opferschutz/Schadenersatz
Sollten Sie Opfer einer Körperverletzung, Sexualstraftat o.ä. sein, so besteht die Möglichkeit der Nebenklage. Die Nebenklage bedarf der Zulassung. Sie könne einen Anwalt beauftragen, der Ihnen im Verfahren gegen den Täter hilft, Ihre Rechte wahrzunehmen, so z.B. das Fragerecht, Beweisanträge zu stellen, einen Schlussvortrag zu halten und für Sie Akteneinsicht nimmt.
Auf Antrag kann in bestimmten Fällen dem Opfer ein Rechtsanwalt als Beistand bestellt werden, wobei die Kosten von der Justizkasse übernommen werden. Weiterhin besteht in bestimmten Fällen die Möglichkeit der Gewährung von Prozesskostenhilfe, welche sich nach dem Einkommen und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage entscheidet.
Sollten Sie Opfer einer Straftat sein, so kann unter Umständen schon im Strafverfahren auf Antrag ein Schadensersatz- oder Schmerzensgeldanspruch gegen den Täter geltend gemacht werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein Vergleich über die aus der Straftat erwachsenen Ansprüche gerichtlich protokolliert werden kann.